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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Catering

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Vertragsschluss
  4. Rücktrittsrecht vom Vertrag
  5. Vertragsdauer
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
  7. Haftung
  8. Haftungsbeschränkung
  9. Vermietung
  10. Anwendbares Recht, Vertragssprache
  11. Sonstige Bestimmungen
  12. Alternative Streitbeilegung
  13. Salvatorische Klausel

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der BFDA Berlin Food & Drink Academy GmbH & Co. OHG (nachfolgend „Veranstalter“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) mit dem Veranstalter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Für den Erwerb von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet einen Catering- und Veranstaltungsservice an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und über die von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3) Vertragsschluss

3.1 Die Angebote des Veranstalters sind stets freibleibend.

3.2 Der Auftraggeber kann per Fax, per E-Mail, telefonisch oder postalisch eine unverbindliche Anfrage an den Veranstalter richten. Der Veranstalter lässt dem Teilnehmer auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), ein unverbindliches Angebot zukommen.

3.3 Mit der Auftragsbestätigung erklärt der Auftraggeber sich verbindlich, die beauftragten Leistungen entgegenzunehmen und entsprechend des Auftrages seine Leistung gegenüber dem Veranstalter zu erbringen.

3.4 Die Auftragsbestätigung des Auftraggebers ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Der Veranstalter ist berechtigt für die Stornierung eines Auftrages eine Ausfallpauschale vom Auftraggeber zu verlangen.

4) Rücktrittsrecht vom Vertrag

4.1 Wesentliche Verschlechterungen in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Veranstalter Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen vom Auftraggeber zu verlangen.

4.2 Bei Täuschung durch z.B. falsche Adressdaten ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten.

4.3 Ein Vertrag oder Auftrag kann vor Nutzung der Leistungen nur durch höhere Gewalt ohne Anspruch auf Gegenleistung aufgehoben werden. Wetterereignisse, die bekannt sind, oder anzunehmen sind, sind jedoch hiervon ausgeschlossen.

4.4 Stornierungen des Auftraggebers müssen schriftlich beim Veranstalter erfolgen.

4.5 Auftragsbestätigungen und Verträge können vom Auftraggeber jederzeit schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung hat der Veranstalter Anspruch auf eine Ausfallpauschale. Die Höhe der Ausfallpauschale gestaltet sich wie folgt:

  • bis 28 Tage vor Leistungsnutzung: 25% der vereinbarten Netto-Summe zzgl. MwSt.
  • bis 14 Tage vor Leistungsnutzung: 50% der vereinbarten Netto-Summe zzgl. MwSt.
  • bis 7 Tage vor Leistungsnutzung: 100% der vereinbarten Netto-Summe zzgl. MwSt.

5) Vertragsdauer

Der zwischen dem Auftraggeber und dem Veranstalter abgeschlossene Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

6) Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Kosten für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu.

6.3 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber vom Veranstalter zum Selbstkostenpreis berechnet.

6.4 Sämtliche vom Veranstalter angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.

6.5 Wenn sich nach Auftragserteilung die Tariflöhne und/oder allgemeinen Kosten erhöhen oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände eintreten, behält sich der Veranstalter eine Preisangleichung in Höhe der Mehrkosten vor.

7) Haftung

7.1 Der Veranstalter kann bei Ausfall von Geräten oder Personal vor, nach oder während der Leistungsnutzung nicht haftbar gemacht werden, außer es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Diese ist rechtskräftig nachzuweisen.

7.2 Bei Ausfall von Geräten oder Personal ist der Veranstalter verpflichtet, geeigneten oder ähnlichen Ersatz für die angebotene Dienstleistung zu finden und entsprechend einzusetzen. Dabei ist der Sachverhalt auf Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

7.3 Aus einem Ausfall, den der Veranstalter nicht zu verantworten hat, kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz stellen.

7.4 Rechtsansprüche Dritter können nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

7.5 Ist ein Ausfall von Geräten oder Personal bekannt, ist der Veranstalter verpflichtet, den Auftraggeber ohne Verzug in Kenntnis zu setzen.

8) Haftungsbeschränkung

8.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypische, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen.

8.2 Gegenüber Unternehmen haftet der Veranstalter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.3 Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Veranstalter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers oder anderer Dritter.

9) Vermietung

9.1 Equipment, welches beim Veranstalter gemietet wird, bleibt im alleinigen Eigentum des Veranstalters.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zum ordentlichen Umgang mit dem gemieteten Equipment.

9.3 Beschädigungen und/oder Defekte sind dem Veranstalter ohne Verzug mitzuteilen.

9.4 Bei Beschädigungen oder Diebstahl haftet der Auftraggeber für das von ihm gemietete Equipment. Der Auftraggeber hat selbstständig einen Funktionstest vor der Veranstaltung durchzuführen. Der Auftraggeber ist nach Übergabe des Equipments für die Sicherheit von Mensch und Material verantwortlich. Treten Fehler nach Übergabe des Equipments auf, so gelten diese als vorher nicht gewesen.

9.5 Der Auftraggeber hat sich davon zu überzeugen, dass sich das Material in vorschriftsgerechtem Zustand befindet und darf nur dann das Equipment in Betrieb nehmen.

9.6 Der Veranstalter haftet nur bei vorsätzlicher und grober Fahrlässigkeit.

9.7 Der Veranstalter behält sich vor, zurückgegebenes Equipment bis zu 48h nach Rückgabe auf Mängel zu prüfen, und Beschädigungen dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Mieter hat das Recht auf eine sofortige Prüfung bei Rückgabe des Equipments.

10) Anwendbares Recht, Vertragssprache

10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

11) Sonstige Bestimmungen

10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10.1 bedarf ebenfalls der Schriftform.

12) Alternative Streitbeilegung

12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

12.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

13) Salvatorische Klausel

Sollte   eine oder   mehrere der  vorstehenden Bestimmungen   ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.  Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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