Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Reisen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Bezahlung
- Leistungen
- Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzperson
- Versicherung
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
- Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
- Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
- Mitwirkungspflicht
- Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
- Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
- Preisanpassungen
- Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- Datenschutz
- Anwendbares Recht, Vertragssprache
- Sonstige Bestimmungen
- Alternative Streitbeilegung
- Salvatorische Klausel
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der BFDA Berlin Food & Drink Academy GmbH & Co. OHG (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Diese AGB gelten ebenfalls für Vertragsabschlüsse, die Vorort in den Räumlichkeiten des Anbieters in schriftlicher Form getätigt werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
1.2 Für den Erwerb von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsgegenstand
Der Anbieter bietet Reisen und Reiseveranstaltungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Anbieter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und über die von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3) Vertragsschluss
3.1 Die Angebote des Anbieters sind stets freibleibend.
3.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Anbieters verbindlich an. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit dem Anbieter geschlossenen Reisevertrages.
3.3 Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Eine mündliche Anmeldung führt nicht zum Vertragsabschluss. Die schriftliche Reservierung eines Platzes durch den Kunden ist mit einer Anmeldung gleichzusetzen. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.4 Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme durch den Anbieter bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Anbieter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung übersenden. Hierzu ist der Anbieter nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 10 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Liegen dem Kunden die Reise- und Zahlungsbedingungen des Anbieters bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersendet der Anbieter dem Kunden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern der Kunde eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten (sämtliche Inhaber des Sorgerechts) zu unterschreiben. Wird ein Reisevertrag online abgeschlossen, so hat die schriftliche Zusendung einer solchen unterschriebenen Anmeldung unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fax, E-Mail, Brief) vom Kunden an den Anbieter zu erfolgen.
3.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom Anbieter vor, an das der Anbieter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z.B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.
4) Bezahlung
4.1 Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung in Höhe von 25% der Gesamtkosten (auf volle € gerundet) sofort fällig, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Anzahlung ist auf das Geschäftskonto des Anbieters zu leisten und wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
4.2 Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 90 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei dem Anbieter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Anbieter.
4.3 Rücktrittsentschädigungen des Anbieters im Fall einer Stornierung durch den Kunden sind nach Zugang einer Rechnung sofort fällig.
4.4 Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit der Anbieter zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
4.5 Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer vom Anbieter gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann der Anbieter das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen belasten.
5) Leistungen
5.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal des Anbieters sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für den Anbieter bindend. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die Reise beginnt und endet, je nach gebuchter Aufenthaltsdauer, zu den auf der Website des Anbieters ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. Wenn einzelne vom Kunden bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, können wir nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Wenn nicht ausdrücklich anderes vermerkt, gelten die Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern.
5.2 Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
5.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen/Tagespunkte von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Zu Änderungen der Reiseleistungen/Tagespunkte zählen z.B.
- Besuche von bestimmten Kaffeefarmen
- Besuche von bestimmten Gärten und Aufbereitungsanlagen
- angesetzte Cuppings
- bestimmte Ausflugsziele
Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen der Reise im Prospekt, auf der Website oder dem mitgesendeten PDF.
5.4 Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldebestätigung.
6) Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen dem Anbieter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen angemessene Entschädigungen für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die der Anbieter ordnungsgemäß angeboten hat, infolge von vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
6.3 Die Höhe der Rücktrittspauschale richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle des Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person:
- bis 120 Tage vor Reisebeginn 25%
- bis 90 Tage vor Reisebeginn 50%
- 89 bis 30. Tag vor Reisebeginn 85%
- ab 29. Bis 01. Tag vor Reisebeginn 95%
Auch bei kurzfristiger Buchung, innerhalb des Stornierungszeitraums, gelten die oben genannten Rücktrittspauschalen.
6.4 Dem Kunden ist es gestattet, dem Anbieter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind.
6.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen. Im Fall von Buchungen des Anbieters von Flügen und Anreisen mit anderweitigen Transportmitteln sind die realen Kosten durch den Kunden zu tragen.
6.6 Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermin, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss vom Anbieter akzeptierte Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung), so erhebt der Anbieter ein Umbuchungsentgelt je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.7 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an die Stelle des Kunden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag tritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Anbieter zuvor mitzuteilen. Der Anbieter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Anbieter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Wenn zwei oder mehrere Kunden gemeinsam gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Kunden tritt, ist der Anbieter berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Die Ersatzperson muss eventuelle Mehrkosten für Umbuchungen auf Reisebuchungen wie Flug, Schiff, Zug u.a. tragen, die durch die Umschreibung von personengebundenen Tickets u.a. entstehen können, ersatzweise der ursprüngliche Kunde.
7) Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken-Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Der Anbieter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Europäischen Reiseversicherung AG. Der Anbieter ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.
8) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den reisevertrag kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten des Anbieters sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Anbieters wahrzunehmen. Kündigt der Anbieter, so behält der Anbieter den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beiträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Anbieter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von dem Anbieter unzumutbar, weil das Besucheraufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.
9) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Anbieter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Anbieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Unter „höherer Gewalt“ ist nicht jede x-beliebige Reisewarnung zu verstehen, sondern wirklich nur jene Umstände, die eine Durchführung der angebotenen Leistungen seitens des Anbieters unmöglich machen.
Der Anbieter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
10) Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
10.1 Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsmäßig erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Anbieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
10.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
10.3 Der Anbieter informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Anbieter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Anbieter den auf die im Anspruch genommen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4 Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Anbieter nicht zu vertreten hat.
10.5 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter unter der unten genannten Adresse des Anbieters geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber dem Anbieter verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Anbieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Anbieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
11) Mitwirkungspflicht
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Kunde unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche des Kunden. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. Die Reiseleitung des Anbieters ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, entfällt der Anspruch auf eine Erstattung.
11.2 Rechtzeitiges Erscheinen: Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort, am Gruppentreffpunkt bzw. Abreise-Flughafen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei Eigenanreise. An Flughäfen sind mindestens zwei Stunden für die Sicherheitskontrolle und den Schalter Check-In einzuplanen, d.h., es wird dem Kunden empfohlen, bei internationalen Flügen mindestens drei Stunden vor Abflugzeit am Flughafen einzutreffen und bei der eigenen Buchung von Flügen eine solche Umsteigezeit einzuplanen.
12) Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
12.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro reise und Kunden auf den dreifachen reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit der Anbieter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Für alle gegen den Anbieter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde.
12.3 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Anbieter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind. Darauf darf sich der Anbieter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
12.4 Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet der Anbieter auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
13) Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
13.1 Der Anbieter informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Kunde Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden. Ist der Kunde Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, muss er oft andere Bestimmungen beachten. Der Kunde hat diese bei seinem zuständigen Konsulat zu erfragen. Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
13.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen sowie dem Vorliegen vorgeschriebener Impfungen selbst verantwortlich bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Anbieter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
13.3 Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde mit den Informationen über die Reise die Hinweise zu Zoll- und Devisenbestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Ist ein Visum erforderlich, wird dessen Besorgung ausschließlich vom Kunden bzw. dessen Sorgeberechtigten übernommen, der für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa selbst Verantwortung trägt. Die hierfür entstehenden Kosten trägt ebenfalls der Kunde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zum Zeitpunkt der Reise im Besitz eines Reisepasses ist, der i.d.R. noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein muss.
13.4 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Der Kunde hat daher unbedingt eventuelle Benutzungshinweise zu beachten.
13.5 Ergänzend zu den diesbezüglichen Angaben in den Reiseunterlagen weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren sollte und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken einholen möge. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z.B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird hingewiesen.
14) Preisanpassungen
14.1 Der Anbieter behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Anbieter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
- Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber dem Anbieter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
- Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Anbieter verteuert hat.
14.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss für den Anbieter nicht vorhersehbar waren.
14.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Anbieter den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.
15) Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet den Anbieter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt der Anbieter die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Anbieter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird dieser den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Anbieter den Kunden über den Kunden informieren. Der Anbieter wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
16) Datenschutz
16.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
16.2 Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich in das für die Verarbeitung notwendige Maß beschränkt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Anbieter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.
16.3 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der aktuell gültigen EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
16.4 Alle Angaben auf der Website des Anbieters oder auf Flyern werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Flyer verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen den Anbieter zur Anfechtung des Reisevertrages.
16.5 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
17) Anwendbares Recht, Vertragssprache
17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
18) Sonstige Bestimmungen
18.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
18.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 17.1 bedarf ebenfalls der Schriftform.
19) Alternative Streitbeilegung
19.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
19.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
20) Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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Uhlandstr. 171 / 172, 10719 Berlin
Tel: +49 (0) 30 325 14 620
Fax: +49 (0) 30 325 14 622
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Handelsregister: HRA 37026 B
Geschäftsführung: Andreas Giest, Stefan Richter
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